Bedingungen

Für die Auszahlung einer Prämie müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Mitteilung durch die werbende Person ist erfolgt, bevor die Mietinteressentin bzw. der Mietinteressent ihre bzw. seine Mieterselbstauskunft eingereicht hat.
  • Die Mietinteressentin bzw. der Mietinteressent hat zuvor keinen Kontakt mit einer Vermieterin/Maklerin bzw. einem Vermieter/Makler der MIAG GmbH bezüglich der konkreten Wohnung aufgenommen.
  • Die Mietinteressentin bzw. der Mietinteressent ist aktuell keine Mieterin bzw. kein Mieter in einem von der MIAG GmbH verwalteten Objekt.
  • Der Mietvertrag ist zu Stande gekommen.
  • Die Kaution (mindestens die erste Rate) wurde überwiesen, die erste Miete nach Mietbeginn ist geflossen.
  • Die werbende Person befindet sich in einem ungekündigten Mietverhältnis.
  • Bestehen bei der werbenden Person Mietrückstände, werden diese zunächst mit der Prämie verrechnet.
  • Die Aktion „Mieter werben Mieter“ ist für die werbende Person unbegrenzt häufig nutzbar, d. h. es gibt keine Betragsgrenze für einen Prämienerhalt.
  • In Fällen, in denen ein Wohnungswechsel innerhalb der von der MIAG GmbH verwalteten Objekte erfolgt oder ein vorzeitiges Ende der Vertragslaufzeit genehmigt wird, ist die Auszahlung einer Prämie nicht möglich.
  • Wir behalten uns vor, die Angaben der werbenden Person und der Mietinteressentin bzw. des Mietinteressenten zu überprüfen. Nachträglich eingereichte Kontaktdaten können wir leider nicht berücksichtigen.
  • Die Prämie wird nach Abschluss eines Mietvertrags nur einmal und ausschließlich an die Person ausgezahlt, die die Kontaktdaten nachweislich zuerst eingereicht hat.
  • Diese Prämienaktion gilt nur für Wohnungsvermietungen. Alle anderen Vermietungen für Gewerberäume, Stellplätze u. a. sind grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Die Auszahlung der Prämie erfolgt mittels Überweisung auf das Konto der werbenden Person. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
  • Wir behalten uns vor, die Teilnahmebedingungen bei Bedarf anzupassen oder zu ändern.
  • Die Aktion „Mieter werben Mieter“ gilt so lange, wie sie auf unserer Homepage öffentlich einsehbar ist. Wir behalten uns vor, die Aktion ohne Vorankündigung zu beenden.
  • Nach diesem Zeitpunkt eingereichte Formulare werden nicht mehr berücksichtigt.